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Beratung

Vertragsumfang und -laufzeit richten sich nach Ihren Wünschen

Der Umfang der vom Friedhofsgärtner im Rahmen der Dauergrabpflege zu erbringenden Leistungen wird ganz individuell durch Sie festgelegt. Das Angebot reicht vom Sauberhalten der Grabstelle bis zum Komplett-Service rund um Grabgestaltung und Grabschmuck. Zu Lebzeiten können die Vereinbarungen jederzeit angepasst oder ergänzt werden.

Die Pflegevereinbarung wird mit einer Dauergrabpflege-Einrichtung und einer Friedhofsgärtnerei abgeschlossen. Die Laufzeit eines solchen Vertrages können Sie frei wählen - sinnvollerweise läuft er mindestens über fünf Jahre. Meist wird die Nutzungsdauer der Grabstätte abgedeckt. 
Für Zeiträume unter fünf Jahren können Sie mit dem Friedhofsgärtner eine Jahrespflege vereinbaren.

Nun fragen Sie sich vielleicht, wer die Arbeit des Friedhofsgärtners kontrolliert, wenn Sie es nicht mehr selbst können? Ein Dauergrabpflege-Vertrag kann schließlich über mehrere Jahrzehnte laufen. Auch dafür ist gesorgt. Denn die Leistungen werden von der Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH in regelmäßigen Abständen kontrolliert.

Auch für die Vertragssicherheit sorgt die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH: Sie verwaltet die Dauergrabpflege-Verträge, sichert sie treuhänderisch ab und übernimmt die Anlage des eingezahlten Geldes.

 

Dauergrabpflege praktisch - wie kommt es zum Dauergrabpflegevertrag?

  1. Sie besprechen mit Ihrem Friedhofsgärtner den von Ihnen gewünschten Umfang von Pflegetätigkeiten, Bepflanzung etc. Das Ergebnis fasst der Friedhofsgärtner in einer Leistungsaufstellung zusammen – diese dient als Grundlage für Ihren Dauergrabpflege-Vertrag.
  2. Sie als Auftraggeber/in und Ihr Friedhofsgärtner unterzeichnen beide Dokumente – Vertrag und Leistungsaufstellung. Die Originale werden an die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH gesandt.
  3. Die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH prüft beide Dokumente, zeichnet sie gegen und registriert den Vertrag.
  4. Je eine Ausfertigung der Dokumente schickt sie an den Auftraggeber und den Friedhofsgärtner. Der Auftraggeber wird nun aufgefordert, die Vertragssumme zuzüglich der im Vertrag vereinbarten Verwaltungsgebühr zu bezahlen.
  5. Nach Eingang der kompletten Vertragssumme erhalten Treugeber und Friedhofsgärtner eine Bestätigung des Zahlungseingangs.