Unsere kostenlose Service-Rufnummer

0800 / 15 16 17 0

Im Überblick

Allgemeines zum Dauergrabpflege-Vertrag

Es ist möglich, einen Dauergrabpflegevertrag abzuschließen, der sofort, auf Abruf oder erst nach Ableben in Kraft tritt. Dieser Vertrag wird zwischen dem Treugeber (Auftraggeber) und dem Friedhofsgärtner unter Einschaltung unserer Gesellschaft abgeschlossen. Die Höhe der Vertragssumme richtet sich nach der Anzahl der Pflegejahre sowie Ihren Pflege- und Bepflanzungswünschen - sie wird anhand einer Leistungsaufstellung vom Friedhofsgärtner errechnet. Die Zahlung des Vertrages erfolgt nach Vertragsabschluss an unsere Gesellschaft. Das Kapital wird einem Treuhandkonto gutgeschrieben.

Ab dem vereinbarten Zeitpunkt der Pflege der Grabstätte erhält der Friedhofsgärtner die jährlichen Zahlungen von unserer Gesellschaft bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages. Die Pflegeleistungen werden von unserer Gesellschaft turnusmäßig überprüft. Sollte die beauftragte Friedhofsgärtnerei die Pflege nicht mehr durchführen können (z.B. wegen Betriebsaufgabe, aus Altersgründen o.ä.) wird die weitere Pflege der Grabstätte einem anderen qualifizierten Fachbetrieb übertragen.

Dauergrabpflege praktisch – wie kommt es zum Dauergrabpflegevertrag

  1. Sie besprechen mit Ihrem Friedhofsgärtner den von Ihnen gewünschten Umfang von Pflegetätigkeiten, Bepflanzung etc. Das Ergebnis fasst der Friedhofsgärtner in einer Leistungsaufstellung zusammen – diese dient als Grundlage für Ihren Dauergrabpflege-Vertrag.
  2. Sie als Auftraggeber/in und Ihr Friedhofsgärtner unterzeichnen beide Dokumente – Vertrag und Leistungsaufstellung. Die Originale werden an die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH gesandt.
  3. Die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH prüft beide Dokumente, zeichnet sie gegen und registriert den Vertrag.
  4. Je eine Ausfertigung der Dokumente schickt sie an den Auftraggeber und den Friedhofsgärtner. Der Auftraggeber wird nun aufgefordert, die Vertragssumme zuzüglich der im Vertrag vereinbarten Verwaltungsgebühr zu bezahlen.
  5. Nach Eingang der kompletten Vertragssumme erhalten Treugeber und Friedhofsgärtner eine Bestätigung des Zahlungseingangs.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Ihr Friedhofsgärtner oder die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH unter Tel. (0231) 96 10 14 32.