Ja, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen wird, soweit möglich, regelmäßig von der Treuhandstelle durch sachkundige
Kontrolleure überprüft.
Ja, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen wird, soweit möglich, regelmäßig von der Treuhandstelle durch sachkundige
Kontrolleure überprüft.