Auf Grund der aktuellen Marktlage sind die für das Treugut mit risikofreien Anlagen erzielbaren Zinsen geringer als die am Markt für friedhofsgärtnerische Dienstleistungen und Pflanzen zu beobachtende Inflation (Preissteigerungen). Um die vereinbarten Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit möglichst konstant halten zu können, ist folglich eine „Mehreinzahlung“ durch den Kunden erforderlich – die Sicherungsrücklage.
Diese Sicherungsrücklage sieht einen pauschalen Aufschlag auf die Leistungssumme vor, dessen Höhe sich aus einem - je nach Marktlage durch die Treuhandstelle vorgegebenen - Prozentsatz multipliziert mit der Anzahl an Laufzeitjahren ergibt. Je kürzer der Vertrag läuft, desto geringer ist der Aufschlag auf die Leistungssumme, da das Risiko geringer ist.
Für den Aufschlag werden selbstverständlich Leistungen durch den Gärtner erbracht. Die Sicherungsrücklage steht dann für Ihren Vertrag als Risikopuffer zur Verfügung. Gerne geben wir Ihnen Auskunft über den geltenden Prozentsatz unter Tel. 02 08 – 43 91 90 132.






